PGR-Wahl 2026
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Im Jahr 2026 wird am 1. März ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt.
Was ist der Pfarrgemeinderat eigentlich?
Am ehesten kann man den Pfarrgemeinderat vielleicht mit dem Gemeinderat auf politischer Ebene vergleichen, nur dass dieser sich nicht um die Ausweisung von Baugebieten kümmert, sondern darum, wie eine Gemeinde möglichst lebendig gestaltet werden kann. Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verantwortung für den Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Das kann die Organisation eines Pfarrfestes genauso betreffen, wie eine Pfarrwallfahrt nach Rom oder der Faschingsball einer Pfarrei.
Der Pfarrgemeinderat ist zugleich auch ein „Organ des Laienapostolats“. Gemeinsam mit dem Pfarrer trägt der Pfarrgemeinderat den im Zweiten Vaticanum und in der Würzburger Synode festgelegten Sendungsauftrag der Laien in der Kirche.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen sind, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Pfarrei ihren Hauptwohnsitz haben.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind diejenigen, die ihren Austritt aus der Kirche nach den Bestimmungen des staatlichen Rechts erklärt haben.
Personen, die im Gebiet einer anderen Pfarrgemeinde leben und bei uns wählen möchten, können hierzu die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis aus" und geben Sie dieses in der Pfarrei ab. Dieses liegt in der Kirche aus oder Sie finden es unten auf dieser Seite zum Download.
Bitte beachten Sie: Der Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens 01. Februar 2026 abgegeben werden!
Wie kann ich wählen?
Sie können am 1. März 2026 vor Ort in St. Bonifaz im Wahllokal wählen.
Das Wahllokal finden Sie im Pfarrheim St. Bonifaz, Sieboldstr. 1a.
Neben der Wahl vor Ort können Sie auch per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Pfarrbüro.
Bitte beachten Sie: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 01. März 2026 um 20:15 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein!
Ich möchte kandidieren? Was muss ich machen und darf ich kandidieren?
Super! Dann melden Sie sich doch bei uns! (Kontaktdaten siehe unten)
Kandidieren darf jeder, der wählbar ist. Wenn Sie also die Punkte unter "Wer kann wählen?" erfüllen, dann steht ihrer Kandidatur nichts mehr im Wege!
Wie groß ist der Pfarrgemeinderat und wie setzt er sich zusammen?
Der Rat besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.
Neben den gewählten Mitgliedern gehört ein Mitglied des Pastoralteams des Seelsorgebereichs, welchse von diesem beauftragt wird, sowie berufene Mitglieder dem Pfarrgemeinderat an. Diese haben ein Stimmrecht im Rat. Die Zahl der berufenen Personen ist an der Stelle durch eine festgelegte zwei Drittel Mehrheit der gewählten Mitglieder begrenzt.
Beratend gehören dem Pfarrgemeinderat der Leitende Pfarrer, der kanonische Pfarrer bzw. Pfarradministrator der entsprechenden Pfarrei, ein von der Kirchwenverwaltung beauftragtes Mitglied sowie weitere berufene Personen dem Rat an. Hierbei ist die Zahl der berufenen Personen unbegrenzt.
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder wird vom amtierenden Pfarrgemeinderat festgelegt. In St. Bonifaz werden bei der kommenden Wahl 6 stimmberechtigte Mitglieder gewählt. Dadurch ergibt sich, dass zusätzlich 2 weitere stimmberechtigte Mitglieder berufen werden können.
Insgesamt bedeutet dies für St. Bonifaz:
- 6 stimmberechtigte gewählte Mitglieder
- 1 stimmberechtigtes Mitglied des Pastoralteams
- max. 2 stimmberechtigte berufene Mitglieder
- 1 beratendes Mitglied als Vertreter der Kirchenverwaltung
- Leitender Pfarrer des Seelsorgebereichs als beratendes Mitglied
- kanonischer Pfarrer/Pfarradministrator als beratendes Mitglied (wenn nicht schon als stimmberechtigtes Mitglied Teil des PGR)
- beliebige Anzahl beratender Mitglieder
Warum hat sich der PGR entschieden nur 6 Personen in den neuen PGR zu wählen?
Wir denken, dass ein kleinerer Pfarrgemeinderat genauso das Stimmungsbild der Pfarrgemeinde abdecken kann und in gewissen Situationen auch produktiver arbeiten kann. Es muss nicht jeder, der in der Pfarrei aktiv ist, auch Mitglied im Pfarrgemeinderat sein. Dadurch werden die ehrenamtlich Aktiven entlastet und können sich besser auf Ihre Tätigkeiten konzentrieren.
Generell ist es aber auch weiterhin für jede Gruppe der Gemeinde möglich, ihre Anliegen im Pfarrgemeinderat einzubringen, da deren Mitglieder auch als beratende Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen werden können.
Auch in der nun zu Ende gehenden Periode sind 6 Personen Mitglied des Pfarrgemeinderats und das war aus unserer Sicht passend.
Weitere Infos & Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie am Aushang in der Kirche, beim Pfarrgemeinderat (pgr@stbonifaz.de) oder auch im Pfarrbüro sowie auf https://pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de.
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